Wie ihr sicher schon gehört habt, existiert seit einiger Zeit der so genannte “Bundestrojaner”. Eine Schadsoftware, mit der euer Rechner von Staatsseite infiziert werden kann, damit im Verdachtsfall euer Bildschirm fotografiert, Skype mitgehört oder eure Nachrichten auf Facebook mitgelesen werden können. Natürlich ist weit mehr möglich - ich wollte nur einmal ein paar Beispiele herausgreifen.

Nun da fasst man sich natürlich an den Kopf: Rechtsstaat? Wo bist du? Der Staat überwacht meinen Computer? Nun diese Diskussion wurde geführt und das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil daher sehr sehr strenge Rahmenbedingungen vorgegeben unter denen der Bundestrojaner eingesetzt werden darf.

Eigentlich ok? Doof nur, dass es unsere Regierung nicht immer so ernst nimmt, was die Richter in Karlsruhe so festlegen (man denke nur an das Wahlrecht). Ähnliches dürfen wir jetzt auch beim Bundestrojaner beobachten: Der CCC hat sich die Software mal angeschaut und kommt klar zu dem Ergebnis: Durchgefallen. Auf ganzer Linie.

Unfassbar, dass bei so intimen Themen, die so sehr in die Privatsphäre und in die Grundrechte der Menschen eingreifen so geschlampt wird.

Bisher sieht es allerdings so aus, als ob nur eine Windows Variante des Schädlings existiert. Virenscanner erkennen ihn nicht. Daher kann ich nur immer wieder empfehlen Linux vielleicht doch mal eine Chance zu geben. ;)

Update: F-Secure beschließt den Bundestrojaner als Backdoor zu behandeln und zu entfernen:

We have never before analysed a sample that has been suspected to be governmental backdoor. We have also never been asked by any government to avoid detecting their backdoors. Having said that, we detect this backdoor as Backdoor: W32/R2D2.A

Update: Leider sind die Methoden der Antivirenhersteller nur unzureichend, um den Staatstrojaner tatsächlich sicher zu erkennen und zu entfernen. Dazu zu empfehlen ist auch der Beitrag mit Jürgen Küri von der C’t bei Dradio Wissen.


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